{"id":797,"date":"2018-10-08T10:12:01","date_gmt":"2018-10-08T08:12:01","guid":{"rendered":"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/?p=797"},"modified":"2018-10-29T15:27:49","modified_gmt":"2018-10-29T13:27:49","slug":"vergabe-und-vertragsordnung-fuer-bauleistungen-vob-leicht-gemacht-wie-sie-als-handwerker-mit-oeffentlichen-auftraegen-umgehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/vergabe-und-vertragsordnung-fuer-bauleistungen-vob-leicht-gemacht-wie-sie-als-handwerker-mit-oeffentlichen-auftraegen-umgehen\/","title":{"rendered":"Vergabe- und Vertragsordnung f\u00fcr Bauleistungen (VOB) leicht gemacht\u2013 Wie Sie als Handwerker mit \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen umgehen"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/AdobeStock_56127375.jpeg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-805 aligncenter\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/AdobeStock_56127375-300x199.jpeg\" alt=\"\" width=\"815\" height=\"540\" srcset=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/AdobeStock_56127375-300x199.jpeg 300w, https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/AdobeStock_56127375-768x510.jpeg 768w, https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/AdobeStock_56127375-1024x680.jpeg 1024w, https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/AdobeStock_56127375-1280x850.jpeg 1280w\" sizes=\"auto, (max-width: 815px) 100vw, 815px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Es ist ein wenig wie in der Schule: die Flut von Informationen, die \u00f6ffentliche Auftraggeber bei der Angebotsabgabe vom Bieter einfordern, erscheint sinnlos, v\u00f6llig \u00fcberzogen und verursachen einen Berg Arbeit, lange bevor man \u00fcberhaupt den Zuschlag erhalten hat. Dennoch lohnt sich kein \u00c4rgern, sondern man muss liefern, wenn man einen Auftrag der \u00f6ffentlichen Hand an Land ziehen m\u00f6chte.<!--more--><\/p>\n<p>Wir kl\u00e4ren f\u00fcr Sie in unserem Beitrag, warum V\u00e4terchen Staat viele \u00fcberzogen erscheinende Anforderungen vor der Auftragserteilung an Sie stellt, was genau die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) f\u00fcr Sie bedeutet und wie Sie sich am besten f\u00fcr einen \u00f6ffentlichen Auftrag wappnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Aus dem Inhalt:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong><a href=\"#Formulare, nichts als Formulare: Vorgaben f\u00fcr \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge\">Formulare, nichts als Formulare: Vorgaben f\u00fcr \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge<\/a><\/strong><\/li>\n<li><strong><a href=\"#VOB \u2013 wie kann denn solch ein Regelwerk entstehen?\">VOB \u2013 wie kann denn solch ein Regelwerk entstehen?<\/a><\/strong><\/li>\n<li><strong><a href=\"#Von der Praxis f\u00fcr die Praxis \u2013 die VOB ist nicht so kompliziert, wie sie vermittelt wird\">Von der Praxis f\u00fcr die Praxis \u2013 die VOB ist nicht so kompliziert, wie sie vermittelt wird<\/a><\/strong><\/li>\n<li><strong><a href=\"#Butter zum Fisch: Was sind die Inhalte der VOB?\">Butter zum Fisch: Was sind die Inhalte der VOB?<\/a><\/strong><\/li>\n<li><strong><a href=\"#Die VOB, Teil A \u2013 hier geht\u2019s darum den Auftrag an Land zu ziehen\">Die VOB, Teil A \u2013 hier geht\u2019s darum den Auftrag an Land zu ziehen<\/a><\/strong><\/li>\n<li><strong><a href=\"#Die VOB, Teil B \u2013 hier wird was abgewickelt\">Die VOB, Teil B \u2013 hier wird was abgewickelt<\/a><\/strong><\/li>\n<li><strong><a href=\"#VOB, Teil C \u2013 endlich wird es technisch!\">VOB, Teil C \u2013 endlich wird es technisch!<\/a><\/strong><\/li>\n<li><strong><a href=\"#Auftragsvergabe \u2013 Wo finde ich die \u00f6ffentlichen Ausschreibungen?\">Auftragsvergabe \u2013 Wo finde ich die \u00f6ffentlichen Ausschreibungen?<\/a><\/strong><\/li>\n<li><strong><a href=\"#Neues Baurecht im BGB \u2013 welchen Einfluss hat das auf die VOB?\">Neues Baurecht im BGB \u2013 welchen Einfluss hat das auf die VOB?<\/a><\/strong><\/li>\n<li><strong><a href=\"#Alles digital oder was? Wie l\u00e4uft das mit der digitalen Angebotsabgabe?\">Alles digital oder was? Wie l\u00e4uft das mit der digitalen Angebotsabgabe?\/a&gt;<\/a><\/strong><\/li>\n<li><strong><a href=\"#\u00d6ffentliche Auftr\u00e4ge im Baugewerbe \u2013 wie erhalte ich den Zuschlag?\">\u00d6ffentliche Auftr\u00e4ge im Baugewerbe \u2013 wie erhalte ich den Zuschlag?<\/a><\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<blockquote><p><strong><em>Es war einmal\u2026 unser Handwerker!<\/em><\/strong><\/p>\n<p><em>Unser Handwerker sitzt am Sonntagmorgen gem\u00fctlich am Fr\u00fchst\u00fcckstisch, trinkt in Ruhe seinen Kaffee, g\u00f6nnt sich ein R\u00fchrei und liest entspannt die regionale Zeitung. Pl\u00f6tzlich l\u00e4sst er aufgeregt seine Gabel fallen. Die \u00f6rtliche Feuerwehr bekommt ein neues Fahrzeug und ben\u00f6tigt daf\u00fcr einen Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus. Die Rohbauarbeiten werden dabei in dieser amtlichen Mitteilung ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen k\u00f6nnen bei der Gemeinde angefordert werden. Das w\u00e4re doch ein genialer Auftrag f\u00fcr ihn! Das Feuerwehrhaus liegt nur eine Stra\u00dfe weiter und die Jungs von der Feuerwehr kennt er gut. Hat er da m\u00f6glicherweise bessere Chancen den Zuschlag zu erhalten? <\/em><\/p><\/blockquote>\n<h2><a name=\"Formulare, nichts als Formulare: Vorgaben f\u00fcr \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge\"><\/a><strong>Formulare, nichts als Formulare: Vorgaben f\u00fcr \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge<\/strong><\/h2>\n<p>\u00d6ffentliche Bauauftr\u00e4ge sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor f\u00fcr die Betriebe in Deutschland. Bei \u00f6ffentlichen Ausschreibungen k\u00f6nnen alle Unternehmen, die die gew\u00fcnschten Fachleistungen anbieten, Angebote abgeben. In diesem Marktsegment mitzuspielen ist als kleines oder mittelst\u00e4ndisches Unternehmen jedoch nicht ganz einfach. Ein hoher Berg an Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen sorgt f\u00fcr einen oft unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Einsatz an Vorleistungen im B\u00fcro.<\/p>\n<p>Mehr als 20 verschiedene Formulare sind keine Seltenheit in der Angebotsmappe der \u00f6ffentlichen Stellen. Sie reichen von Hinweisen zum Verfahren \u00fcber allgemeine Aussagen \u00fcber Datenschutz, Tariftreue und besondere Vertragsbedingungen bis hin zur Abfragen der Qualifikation sowie der Erkl\u00e4rung des Bieters, keine schweren Verfehlungen begangen zu haben. Um das eigentliche Angebot geht es \u2013 so entsteht der Eindruck \u2013 zun\u00e4chst nur marginal. Hat der Bieter sich schlie\u00dflich durch den Formular-Dschungel gek\u00e4mpft, ist nicht sicher, ob er den Auftrag \u00fcberhaupt erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Das Vergaberecht sei modern und gew\u00e4hrleiste die faire, effiziente und nachhaltige Vergabe von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen durch transparente Vergabeverfahren \u2013 so hei\u00dft es auf der Ministeriumsseite des <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/FAQ\/Vergaberechtsreform\/vergaberecht-faq-01.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesministeriums f\u00fcr Wirtschaft und Energie<\/a>.<\/p>\n<p>Das mag stimmen. Kleine und mittelst\u00e4ndische Betriebe \u2013 unsere Kunden \u2013 berichteten <a href=\"http:\/\/www.handwerkersoftware-tk.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">uns<\/a> jedoch, dass sich der Aufwand f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Auftrag, je nach Gr\u00f6\u00dfe, kaum lohnt. Au\u00dferdem sei es sehr schwierig, als kleiner Betrieb herauszufinden und zu verstehen, wie das ganze Vergabesystem \u00fcberhaupt funktioniert. Die Literatur, ob im Netz oder als Fachbuch, stammt haupts\u00e4chlich von Anw\u00e4lten und Beh\u00f6rden, also im Juristen- oder Beamtendeutsch verfasst. Nach dem Motto \u201eWarum einfach, wenn es auch kompliziert geht\u201c m\u00fcssen diese Inhalte nebst Zusammenh\u00e4ngen erst einmal erarbeitet werden. Kostbare Zeit, die Sie sicherlich anders viel sinnvoller nutzen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>In diesem Beitrag versuchen wir, Ihre Zeit zu sparen, indem wir so einfach wie m\u00f6glich erkl\u00e4ren, was die VOB ist, was Sie bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen beachten m\u00fcssen und was Sie tats\u00e4chlich lesen sollten, bevor Sie ein Angebot f\u00fcr einen \u00f6ffentlichen Bauauftrag abgeben.<\/p>\n<h2><a name=\"VOB \u2013 wie kann denn solch ein Regelwerk entstehen?\"><\/a><strong>VOB \u2013 wie kann denn solch ein Regelwerk entstehen?<\/strong><\/h2>\n<p>Die sogenannte Vergabe- und Vertragsordnung f\u00fcr Bauleistungen (VOB) umfasst grunds\u00e4tzlich Bestimmungen zur Vergabe und Regelungen zur Ausf\u00fchrung von Bauleistungen \u00f6ffentlicher Auftraggeber. Dieses dreiteilige Vertragswerk ist f\u00fcr Bauauftr\u00e4ge der \u00f6ffentlichen Hand in Deutschland verpflichtend. Erarbeitet und st\u00e4ndig fortgeschrieben wird es vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss f\u00fcr Bauleistungen (DVA).<\/p>\n<p>Anders als h\u00e4ufig angenommen, ist die VOB \u00fcbrigens weder Gesetz noch Rechtsverordnung<strong>. <\/strong>Verschiedene Gesetze und Verordnungen verweisen jedoch auf sie, so dass die Paragraphen teilweise Rechtscharakter haben. Au\u00dferdem ist sie immer rechtliche Grundlage f\u00fcr die Vergabe und Abwicklung \u00f6ffentlicher Bauauftr\u00e4ge. Damit die VOB G\u00fcltigkeit erlangt, muss sie jedoch als konkreter Bestandteil des Bauvertrages zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden.<\/p>\n<p>Wie das Handwerk selber, hat auch die Vergabe- und Vertragsordnung f\u00fcr Bauleistungen (VOB) schon Tradition: 1926 wurde so etwas wie die erste Ausgabe verfasst und seit 1947 geh\u00f6rt es zu den satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufgaben des DVA &#8211; der damals noch Deutscher Verdingungsausschuss genannt wurde &#8211; Grunds\u00e4tze zu erarbeiten und weiterzuentwickeln, um Bauauftr\u00e4ge sachgerecht zu vergeben und abzuwickeln. Seither wurde die VOB einige Male fortgeschrieben und insgesamt drei Mal (2009, 2012, 2016) gab es eine Neufassung. Die letzten beiden Neufassungen r\u00fchren haupts\u00e4chlich daher, dass europ\u00e4ische Richtlinien neue Aspekte in die Auftragsvergabe brachten.<\/p>\n<p>Eigentliches Ziel der Vergabe- und Vertragsordnung ist dabei, einen fairen Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung unter den Bietern zu sichern. Dies soll Korruption und Vetternwirtschaft verhindern. \u00d6ffentliche Auftr\u00e4ge k\u00f6nnen auch durch besondere Regelungen, wie umweltbezogene, soziale und innovative Kriterien, Zielen der Politik dienen. Und f\u00fcr die \u00f6ffentliche Hand soll das beste Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnis f\u00fcr Bauma\u00dfnahmen am Markt erzielt werden, um einen achtsamen Umgang mit Steuergeldern zu signalisieren.<\/p>\n<p>Auftraggeber, die sich nach der VOB richten, sind \u00fcbrigens nicht nur \u00f6ffentliche Einrichtungen, sondern es k\u00f6nnen auch halbstaatliche oder private Unternehmen sein, die dem Vergaberecht unterliegen \u2013 zum Beispiel bestimmte Energie- und Verkehrsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Architekten.<\/p>\n<div class=\"bordered\">\n<figure id=\"attachment_721\" aria-describedby=\"caption-attachment-721\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-721\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\" alt=\"Wissen\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-721\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Wissen<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<h3><strong>Was ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss f\u00fcr Bauleistungen (DVA)?<\/strong><\/h3>\n<p>Der DVA ist ein Gremium, das von den Interessengruppen der \u00f6ffentlichen Auftraggeber und Auftragnehmer gleicherma\u00dfen besetzt ist. Der DVA ist als nichtrechtsf\u00e4higer Verein mit Sitz in Berlin organisiert. Es d\u00fcrfen keine Privatpersonen beitreten, sondern Mitglied sind folgende Organisationen:<\/p>\n<p><strong>Auf Auftraggeberseite: <\/strong>Rund 40 Institutionen, die beispielsweise als Bundes- oder Landesbeh\u00f6rden oder als bundesweit t\u00e4tige Spitzenverb\u00e4nde unmittelbar an der Vergabe von \u00f6ffentlichen Bauleistungen beteiligt sind. Dies sind zum Beispiel das Bundesministerium f\u00fcr Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das \u00a0Landesministerium f\u00fcr Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern oder der Deutsche St\u00e4dtetag.<\/p>\n<p><strong>Auf Auftragnehmerseite<\/strong>: Rund 40 bundesweit t\u00e4tige Spitzenorganisation die die Interessen der Auftragnehmer im Bereich des \u00f6ffentlichen Bauauftragswesens vertreten, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag oder die Bundesvereinigung Mittelst\u00e4ndischer Bauunternehmer.<\/p>\n<p>Durch die parit\u00e4tische, also gleichberechtigte, Zusammensetzung der Mitglieder auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite soll Ausgewogenheit garantiert werden. Eine vollst\u00e4ndige Liste der 87 Mitglieder, Stand Februar 2018, finden Sie <a href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/veroeffentlichungen\/themen\/bauen\/vorstand-dva.pdf;jsessionid=86D6C66D78BBDA6A3C551CB278B7184A.2_cid295?__blob=publicationFile&amp;v=2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>. \u00a0Dort finden sich auch die Mitglieder des Vorstandes, Arbeitsprogramme, Satzung und Beschl\u00fcsse sowie die VOB selber.<\/p>\n<style type=\"text\/css\"> .bordered{border: 1px solid black; padding: 15px;}<\/style>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><a name=\"Von der Praxis f\u00fcr die Praxis \u2013 die VOB ist nicht so kompliziert, wie sie vermittelt wird\"><\/a><strong>Von der Praxis f\u00fcr die Praxis \u2013 die VOB ist nicht so kompliziert, wie sie vermittelt wird <\/strong><\/h2>\n<p>Auch wenn hier Beh\u00f6rden und beh\u00f6rden\u00e4hnliche Organisationen im Spiel sind, die sich schon schwerf\u00e4llig aussprechen und noch schwerf\u00e4lligere Entscheidungen treffen, die f\u00fcr die \u201eBetroffenen\u201c mit viel Detailarbeit verbunden sind: Immerhin ist der Vorteil, dass diese Instanzen aus der Praxis der Vergabe \u00f6ffentlicher Bauvorhaben stammen. So sind doch \u2013 wenn auch viele \u2013 eher praxistaugliche Regelungen, statt langwieriger Gesetzgebungsverfahren, entstanden.<\/p>\n<p>Die Hauptaufgabe der Mitglieder des DVA ist es, die Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Vergabe und Abwicklung \u00f6ffentlicher Bauauftr\u00e4ge zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Ihr Ziel ist, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Auftraggeber und der Bauunternehmer zu finden. Dies tun sie insbesondere, indem sie die VOB fortschreiben und jeweils der neuen Gesetzeslage anpassen.<\/p>\n<p>Die Vergabe- und Vertragsordnung f\u00fcr Bauleistungen (VOB) wird von den Mitgliedern des DVA zudem regelm\u00e4\u00dfig an die neuen Gesetze angepasst. In vier Hauptaussch\u00fcssen besch\u00e4ftigen sie sich mit verschiedenen Fragestellungen: Der Allgemeine Hauptausschuss k\u00fcmmert sich um Vergaberegelungen und ist f\u00fcr den Musterbauvertrag zust\u00e4ndig. Die Hauptaussch\u00fcsse Hochbau und Tiefbau erarbeiten jeweils die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), die sich im Teil C der VOB befinden. Au\u00dferdem gibt es noch den Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen, kurz: GAEB, der die elektronische Datenverarbeitung in den Bereichen Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung vorantreibt.<\/p>\n<p>Unterm Strich sei festgestellt, dass viele der VOB-Regelungen vern\u00fcnftig und einleuchtend sind: Insgesamt gilt die VOB als ausgewogenes Regelwerk, welches f\u00fcr die Auftraggeberseite, wie auch f\u00fcr die Auftragnehmer, an dieser und jener Stelle Vorteile und Nachteile mit sich bringt. Dennoch ist die aus den Regelungen resultierende Formularflut insbesondere f\u00fcr viele Klein- und Mittelst\u00e4ndische Unternehmen mit viel Arbeit am Schreibtisch verbunden.<\/p>\n<h2><a name=\"Butter zum Fisch: Was sind die Inhalte der VOB?\"><\/a><strong>Butter zum Fisch: Was sind die Inhalte der VOB?<\/strong><\/h2>\n<p>Die Vergabe- und Vertragsordnung f\u00fcr Bauleistungen gliedert sich in drei Teile:<\/p>\n<ul>\n<li>VOB\/A \u2013 Allgemeine Bestimmungen \u00fcber die Vergabe von Bauleistungen;<\/li>\n<li>VOB\/B \u2013 Allgemeine Vertragsbedingungen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Bauleistungen;<\/li>\n<li>VOB\/C \u2013 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen f\u00fcr Bauleistungen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2><a name=\"Die VOB, Teil A \u2013 hier geht\u2019s darum den Auftrag an Land zu ziehen\"><\/a><strong>Die VOB, Teil A \u2013 hier geht\u2019s darum den Auftrag an Land zu ziehen<\/strong><\/h2>\n<p>\u00d6ffentliche Auftraggeber sind durch Gesetz und Dienstanweisungen verpflichtet, bei ihren Ausschreibungen die Vergabevorschriften der VOB\/A zugrunde zu legen. Die VOB\/A regelt die Bedingungen, wie und unter welchen Voraussetzungen die \u00f6ffentliche Hand und <a href=\"#Sektorenauftraggeber\">Sektorenauftraggeber<\/a> ihre Auftr\u00e4ge vergeben. Aber auch andere Auftraggeber orientieren sich vielfach an den Regelungen der VOB\/A. Die Vergabevorschriften werden als <a href=\"#DIN-Norm\">DIN-Norm<\/a> 1960 herausgegeben.<\/p>\n<div class=\"bordered\">\n<figure id=\"attachment_721\" aria-describedby=\"caption-attachment-721\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-721\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\" alt=\"Wissen\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-721\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Wissen<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<h3><a name=\"Sektorenauftraggeber\"><\/a><strong>Sektorenauftraggeber<\/strong> \u2013 <strong>Monopole mit staatlicher Erlaubnis<\/strong><\/h3>\n<p>Sektorenauftraggeber sind \u00f6ffentliche Auftraggeber, nat\u00fcrliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung (Elektrizit\u00e4ts-, Gas- und W\u00e4rmeversorgung) und des Verkehrs t\u00e4tig sind.<br \/>\nFr\u00fcher waren sie oft staatlich und sind heute h\u00e4ufig noch teilweise staatlich und weisen dadurch monopol\u00e4hnliche Strukturen auf.<\/p>\n<style type=\"text\/css\"> .bordered{border: 1px solid black; padding: 15px;} <\/style>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Die VOB\/A wird wiederrum in drei Bereiche unterteilt:<\/h4>\n<ul>\n<li>Teil 1 betrifft Nationale Vergabeverfahren;<\/li>\n<li>Teil 2 betrifft EU-Ausschreibungen;<\/li>\n<li>Teil 3 betrifft Verfahren im Bereich der Sektorenauftraggeber, f\u00fcr die unterschiedliche Verfahrensregeln gelten.<\/li>\n<\/ul>\n<h5><strong>VOB\/A, Teil 1: Nationale Vergabeverfahren<\/strong><\/h5>\n<p>Die VOB\/A, Teil 1 beinhaltet die so genannten Basisparagraphen und betrifft rund 90 Prozent aller Auftragsvergaben. Vermutlich werden Sie mit diesem Teil zu tun haben, wenn Sie sich f\u00fcr Auftr\u00e4ge der \u00f6ffentlichen Hand interessieren. Daher werden wir Ihnen diesen Teil etwas genauer darstellen. Die Paragraphen der VOB\/A, Teil 1 werden bei Vergabeverfahren unterhalb des EU-Schwellenwertes f\u00fcr die Bauvergabe angewendet. Der Schwellenwert ist in einer Europ\u00e4ischen Richtlinie geregelt und wird alle zwei Jahre f\u00fcr alle L\u00e4nder der EU durch eine Verordnung durch die EU neu angepasst.<\/p>\n<h3><strong>Derzeitiger Schwellenwerte f\u00fcr die nationale Vergabe von \u00f6ffentlichen Bauauftr\u00e4gen seit 1. Januar 2018<\/strong><\/h3>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"205\"><strong>Leistungen<\/strong><\/td>\n<td width=\"205\"><strong>klassische Auftraggeber<\/strong><\/td>\n<td width=\"205\"><strong>Sektorenauftraggeber<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"205\">Bauleistungen und Konzessionen jeder Art<\/td>\n<td width=\"205\"><strong>5.548.000 \u20ac netto<\/strong><\/td>\n<td width=\"205\"><strong>5.548.000 \u20ac netto<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Es sind schon ganz sch\u00f6n gro\u00dfe Auftr\u00e4ge, die von den \u00f6ffentlichen Stellen noch national vergeben werden k\u00f6nnen und somit unter die VOB\/A, Teil 1 fallen. Eine Besonderheit gilt f\u00fcr Auftr\u00e4ge, die in einzelnen Losen vergeben werden: \u00dcberschreitet der Gesamtwert des Auftrags den Schwellenwert, so k\u00f6nnen einzelne <a href=\"#Lose\">Lose<\/a> dennoch lediglich national ausgeschrieben werden, sofern ihr<\/p>\n<p>einzelner gesch\u00e4tzter Nettowert bei Bauleistungen unter 1.000.000 Euro liegt und sie zusammen nicht mehr als 20 Prozent des gesamten Auftragsvolumens ausmachen. Dies ist das so genannte <strong>\u00a0<\/strong>20-Prozent-Kontingent nach \u00a7 3 Abs. 9 VgV.<\/p>\n<div class=\"bordered\">\n<figure id=\"attachment_721\" aria-describedby=\"caption-attachment-721\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-721\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\" alt=\"Wissen\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-721\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Wissen<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<h3><strong>Was sind <a name=\"Lose\"><\/a>Lose? Wird jetzt etwa Lotto gespielt?<\/strong><\/h3>\n<p>Eine Ausschreibung kann mehrere unabh\u00e4ngig voneinander vergebene Teile (Lose) haben, welche wiederum der Menge nach in eigenst\u00e4ndige Teillose oder nach Art und Fachgebiet in Fachlose (quasi nach Gewerken getrennt)\u00a0 untergliedert und vergeben werden k\u00f6nnen. Die Aufteilung in Lose dient unter anderem der Mittelstandsf\u00f6rderung: Damit sollen bei Gro\u00dfauftr\u00e4gen auch kleinere Unternehmen ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<style type=\"text\/css\"> .bordered{border: 1px solid black; padding: 15px;} <\/style>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Da es sich bei der <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VOB-A\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">VOB\/A, Teil 1<\/a> um nationale Vergabeverfahren handelt, gilt hier auch nur nationales Recht. Ma\u00dfgebend sind das Haushaltsrecht des Bundes und der L\u00e4nder und Verwaltungsvorschriften, die die Anwendung der Basisparagraphen vorschreiben. So ist sie als Ordnung direkt nicht rechtlich bindend, jedoch teilweise indirekt, da der Bund und die L\u00e4nder in ihrer Gesetzgebung auf die VOB\/A Teil 1 verweisen. Die aktuelle Fassung der VOB\/A, Teil 1 wurde 2016 in der Neufassung der VOB\/A nicht inhaltlich sondern nur in ihrer Gliederungsstruktur ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Wenn Sie sich f\u00fcr nationale \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge bewerben m\u00f6chten, ist es empfehlenswert, die 23 Paragraphen der VOB\/A Teil 1 einmal durchzulesen. Sie sind recht verst\u00e4ndlich und klar \u2013 oft deutlicher als die Diskussionen drumherum. Hier geben wir Ihnen einen kleinen, keineswegs vollst\u00e4ndigen, \u00dcberblick \u00fcber die wichtigsten Inhalte:<\/p>\n<ul>\n<li>In \u00a7 1 der VOB\/A, Teil 1 wird definiert, was Bauleistungen sind, n\u00e4mlich \u201e\u2026Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, ge\u00e4ndert oder beseitigt wird.\u201c<\/li>\n<li>2 und \u00a7 3 kl\u00e4ren auf, wie und an wen Bauleistungen vergeben werden: n\u00e4mlich nur an fachkundige und zuverl\u00e4ssige Unternehmen. Diese werden in einem Wettbewerbsverfahren im Rahmen einer \u00f6ffentlichen Ausschreibung ermittelt, so dass sich eine unbestimmte Anzahl an Unternehmer bewerben kann.<\/li>\n<\/ul>\n<div class=\"bordered\">\n<figure id=\"attachment_721\" aria-describedby=\"caption-attachment-721\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-721\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\" alt=\"Wissen\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-721\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Wissen<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<h3><strong>Was bedeuten die verschiedenen Verfahrensarten?<\/strong><\/h3>\n<p>\u00d6ffentliche Auftraggeber d\u00fcrfen ihre Auftr\u00e4ge nur im Rahmen vorgeschriebener Verfahren vergeben.\u00a0 Dadurch sollen unter anderem allen Unternehmen ein fairer und diskriminierungsfreier Zugang zu den staatlichen Beschaffungsm\u00e4rkten erm\u00f6glicht werden. Innerhalb der EU erhalten Auftragnehmer dadurch auch Zugang zu staatlichen Auftr\u00e4gen der anderen Mitgliedstaaten.<\/p>\n<style type=\"text\/css\"> .bordered{border: 1px solid black; padding: 15px;} <\/style>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zwischen folgenden Verfahren, je nachdem ob es sich um eine Ausschreibung oberhalb oder unterhalb des Schwellenwertes handelt, k\u00f6nnen die Auftragsvergabestellen w\u00e4hlen:<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"177\"><strong>nationale Vergabe<\/strong><\/td>\n<td width=\"170\"><strong>europaweite Vergabe<\/strong><\/td>\n<td width=\"267\"><strong>Kriterien<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"177\">\u00f6ffentliche Ausschreibung<\/td>\n<td width=\"170\">offenes Verfahren<\/td>\n<td width=\"267\">Vergabe wird \u00f6ffentlich bekannt gemacht und jeder Interessent kann ein Angebot abgeben<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"3\" width=\"614\">Teilnahmewettbewerb:<\/p>\n<p>Bei den folgenden Vergaben werden Unternehmen zun\u00e4chst \u00f6ffentlich aufgefordert, ihre Teilnahme am Auftrag mit gegebenenfalls Referenzen und besonderen Eignungen zu bekunden. Der \u00f6ffentliche Auftraggeber w\u00e4hlt eine bestimmte Anzahl von in Frage kommenden Bewerbern f\u00fcr die eigentliche Ausschreibung aus, denen er dann die Vergabeunterlagen zur Abgabe des eigentlichen Angebots \u00fcbermittelt. In ganz besonderen, engumgrenzenden Ausnahmef\u00e4llen k\u00f6nnen die nachfolgenden Verfahren auch ohne Teilnahmewettbewerb durchgef\u00fchrt werden.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"177\">beschr\u00e4nkte Ausschreibung<\/td>\n<td width=\"170\">nichtoffenes Verfahren<\/td>\n<td width=\"267\">Ein zweistufiges Auswahlverfahren, bei dem im zweiten Schritt nur ein beschr\u00e4nkter Kreis von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"177\">freih\u00e4ndige Vergabe<\/td>\n<td width=\"170\">Verhandlungsverfahren<\/td>\n<td width=\"267\">Hier werden Auftr\u00e4ge ohne ein f\u00f6rmliches Verfahren vergeben. Daf\u00fcr gibt es verschiedene Gr\u00fcnde, z.B. dass nur bestimmte Unternehmen in Frage kommen, aus Gr\u00fcnden der Geheimhaltung etc.. International l\u00e4sst das Verfahren u.a. Verhandlungen \u00fcber die Auftragsbedingungen mit den Unternehmen zu.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"177\"><\/td>\n<td width=\"170\">wettbewerblicher Dialog<\/td>\n<td width=\"267\">Dieses Verfahren ist nur bei europaweiten Ausschreibungen vorgesehen und r\u00e4umt dem \u00f6ffentlichen Auftraggeber noch mehr Spielraum bei den Verhandlungen mit den Bietern ein.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<ul>\n<li><strong>\u00a7 <\/strong>6 konkretisiert nochmals den Wettbewerb sowie die Eignung der so genannten Bieter: u.a. m\u00fcssen sie ihre Eignung f\u00fcr das Projekt unter Beweis stellen. Dazu wird\u00a0 folgendes \u00fcberpr\u00fcft: der Umsatz der letzten drei Jahre, \u00e4hnliche Projekte in den letzten drei Jahren, Arbeitskr\u00e4fte, Eintragung ins Berufsregister, kein Insolvenzverfahren, keine Liquidation, nachweislich keine Verfehlungen, ordnungsgem\u00e4\u00dfe Zahlungen von Steuern und sozialen Verpflichtungen sowie Berufsgenossenschaft.<\/li>\n<\/ul>\n<div class=\"bordered\">\n<figure id=\"attachment_721\" aria-describedby=\"caption-attachment-721\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-721\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\" alt=\"Wissen\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-721\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Wissen<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<h3><strong>Sind Sie schon pr\u00e4qualifiziert oder m\u00fcssen Sie sich noch beweisen?<\/strong><\/h3>\n<p>Pr\u00e4qualifikationsverfahren \u2013 ein langer Name mit einem interessanten Hintergrund: Sie als Bieter f\u00fcr einen \u00f6ffentlichen Auftrag m\u00fcssen Ihre Eignung f\u00fcr den Auftrag laut \u00a7 6 VOB\/A unter Beweis stellen. Der Auftraggeber wird dies als erstes pr\u00fcfen, nachdem die Unterlagen aller Bieter eingegangen sind. Dies soll die bauliche Qualit\u00e4t, einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sowie Transparenz im Vergabeverfahren sicherstellen. Die Fassung der VOB\/A von 2009 m\u00f6chte den Bewerbern den Eignungsnachweis erleichtern, indem sie die M\u00f6glichkeit haben, statt Einzelnachweise zu f\u00fchren, durch eine vorgelagerte, auftragsunabh\u00e4ngige Pr\u00fcfung seine Eignung\u00a0 unter Beweis zu stellen. Pr\u00e4qualifizierte Bauunternehmen dokumentieren ihre Zuverl\u00e4ssigkeit, Fachkunde und Leistungsf\u00e4higkeit mit einer Art G\u00fctesiegel. Gepr\u00fcft wird dies vom Verein f\u00fcr die Pr\u00e4qualifizierung von Bauunternehmen mithilfe eines Antrages und Leistungsnachweisen des Bieters. Erfolgreich pr\u00e4qualifizierte Unternehmen werden in eine Liste eingetragen. Diese \u00f6ffentlich im Internet zug\u00e4ngige Liste enth\u00e4lt den Firmennamen und die pr\u00e4qualifizierten Leistungsbereiche einschlie\u00dflich Adresse. Dar\u00fcber hinaus sind die konkreten Nachweise, die f\u00fcr die Pr\u00e4qualifizierung bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, in einem passwortgesch\u00fctzten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. \u00d6ffentliche Auftraggeber erhalten eine Zugangsberechtigung zu diesen Daten und k\u00f6nnen damit die Qualifikation f\u00fcr den konkreten Auftrag \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge zur Pr\u00e4qualifizierung sowie die Liste der PQ Unternehmen finden Sie <a href=\"http:\/\/www.pq-verein.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>. Die Kosten f\u00fcr die Pr\u00e4qualifizierung variieren und werden von den PQ-Stellen selbst bestimmt.<\/p>\n<style type=\"text\/css\"> .bordered{border: 1px solid black; padding: 15px;} <\/style>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>7 und 8 besch\u00e4ftigen sich mit der Ausschreibung selber: Die Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung muss so gestaltet sein, dass alle Unternehmen die Leistung im gleichen Sinne verstehen. Die Bieter sollen ein klares Bild vom Auftragsgegenstand haben. Sie m\u00fcssen dann ihrerseits in ihrem Angebot darlegen, dass die geforderten technischen Vorgaben mit ihrem Angebot erf\u00fcllt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In den Vergabeunterlagen muss der Auftraggeber anmerken, dass die Allgemeinen Vertragsbedingungen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Bauleistungen (VOB\/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen f\u00fcr Bauleistungen (VOB\/C) Bestandteile des Vertrags werden.<\/p>\n<ul>\n<li>In den \u00a7 9 und 10 geht es um Angebotsabgabe-, Binde- und Ausf\u00fchrungsfristen: insgesamt m\u00fcssen diese ausreichend bemessen sein. Vertragsstrafen d\u00fcrfen vom Auftraggeber nur vergeben werden, wenn er Nachteile durch die Bauverz\u00f6gerung hat; f\u00fcr M\u00e4ngel d\u00fcrfen Sicherheitsleistungen verlangt werden, allerdings erst bei einem Auftragsvolumen ab 250.000 Euro.<\/li>\n<li>In \u00a7 11 geht es um die elektronische \u00dcbertragung der Angebotsunterlagen.<\/li>\n<li>\u00d6ffentliche Ausschreibungen m\u00fcssen laut \u00a7 12 auch \u00f6ffentlich bekannt gemacht werden. Genauere Infos dazu finden Sie hier.<\/li>\n<li>13 besagt, dass der Auftraggeber festlegt, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Bis zum 18. Oktober 2018 sind schriftlich eingereichte Angebote zuzulassen.<\/li>\n<li>In den \u00a7\u00a7 14 bis 16 geht es um die Auswahl des Bieters: So besagt \u00a7 16, dass das Angebot den Zuschlag erhalten soll, das \u201eunter Ber\u00fccksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.\u00a0B. Qualit\u00e4t, Preis, technischer Wert, \u00c4sthetik, Zweckm\u00e4\u00dfigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilit\u00e4t, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausf\u00fchrungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint.\u201c Es geht dabei nicht unbedingt um das billigste! Allerdings, wenn die Qualit\u00e4t der Angebote vergleichbar ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, das g\u00fcnstigste Angebot auszuw\u00e4hlen.<\/li>\n<li>In \u00a7 18 wird vorgeschrieben, dass der Bieter, der den Zuschlag erh\u00e4lt, m\u00f6glichst schnell informiert werden muss. Ebenfalls m\u00fcssen die Mitbieter laut \u00a7 19 unverz\u00fcglich informiert werden und haben ein Recht darauf, die Gr\u00fcnde zu erfahren, warum sie den Auftrag nicht erhalten haben.<\/li>\n<\/ul>\n<div class=\"bordered\">\n<figure id=\"attachment_721\" aria-describedby=\"caption-attachment-721\" style=\"width: 168px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-721\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\" alt=\"Wissen\" width=\"168\" height=\"168\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-721\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Wissen<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<h3><strong>Der Staat gibt viel Geld aus!<\/strong><\/h3>\n<p>Im Jahr 2016 haben die deutschen Bundesministerien Auftr\u00e4ge unterhalb des Schwellenwertes \u2013 also national ausgeschrieben \u2013 in H\u00f6he von insgesamt 407,65 Millionen Euro vergeben. Europaweit haben die deutschen Bundesministerien Auftr\u00e4ge in H\u00f6he von 294,82 Millionen ausgeschrieben. Der gr\u00f6\u00dfte \u00f6ffentliche deutsche Auftraggeber f\u00fcr Auftr\u00e4ge oberhalb des Schwellenwertes ist das Bundesministerium f\u00fcr Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Bei den nationalen Auftr\u00e4gen unterhalb des Schwellenwertes vergeben sowie ebenfalls das Bundesministerium f\u00fcr Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium f\u00fcr Verkehr und digitale Infrastruktur Bauauftr\u00e4ge mit dem h\u00f6chsten Umsatzvolumen.<\/p>\n<style type=\"text\/css\"> .bordered{border: 1px solid black; padding: 15px;} <\/style>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<figure id=\"attachment_722\" aria-describedby=\"caption-attachment-722\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/wiki-gesicht-linien-1-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-722\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/wiki-gesicht-linien-1-logo-150x150.png\" alt=\"Praxistipp\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-722\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Praxistipp<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<h3><strong>Vergabe und Vertragshandbuch\u00a0 \u2013 Formulare, die Sie vorher schon mal sichten k\u00f6nnen<\/strong><\/h3>\n<p>Na, schon wieder ein K\u00fcrzel: n\u00e4mlich das VHB, in \u201elang\u201c ist es das Vergabe- und Vertragshandbuch f\u00fcr die Bauma\u00dfnahmen des Bundes (VHB).\u00a0 Hier sind sie endlich, die Formulare! Diese Formbl\u00e4tter und Richtlinien setzen die VOB, Teil A und B um, bzw. konkretisieren sie. \u00d6ffentliche Stellen des Bundes, des Landes, der Kommunen und sogar einige Unternehmen im privatwirtschaftlichen Bereich, die Bauma\u00dfnahmen ausschreiben, richten sich nach dem VHB und nehmen dies zur Grundlage f\u00fcr die vertragliche Abwicklung von Bauauftr\u00e4gen. Es soll die Voraussetzung f\u00fcr eine weitestgehend einheitliche, rechtssichere Durchf\u00fchrung von Vergabeverfahren schaffen. Die Lesefassung des VHB sowie die ausf\u00fcllbaren Formulare k\u00f6nnen im frei zug\u00e4nglichen Bereich des <a href=\"https:\/\/www.fib-bund.de\/Inhalt\/Vergabe\/VHB\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Onlineportals Fachinformationen Bundesbau<\/a> (FIB) abgerufen werden.<\/p>\n<p>wenn Sie sich f\u00fcr einen \u00f6ffentlichen Auftrag bewerben m\u00f6chten<strong>,<\/strong> ist es empfehlenswert, dieses Handbuch \u201equerzulesen\u201c, da es die Richtlinien der VOB n\u00e4her und mehr von der praktischen Seite erkl\u00e4rt.<\/p>\n<h5><strong>VOB\/A, Teil 2: Ausschreibungen oberhalb des europ\u00e4ischen Schwellenwerts<br \/>\n<\/strong><\/h5>\n<p>Die VOB\/A, Teil 2 betrifft Ausschreibungen die \u00fcber dem Schwellenwert von derzeit 5,225 Millionen Euro netto liegen. Eine der Regelungen ist, dass diese gro\u00dfen Auftr\u00e4ge europaweit ausgeschrieben werden m\u00fcssen. Die Bestimmungen, nach denen sich die Ausschreibungsverfahren richten, sind von der EU erarbeitet worden und werden in nationalen Vorschriften verankert. Grundlegende gesetzliche Regelungen werden in Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen (GWB) getroffen, die Verfahrensregelungen jedoch im Wesentlichen in der Vergabeverordnung (VgV) und f\u00fcr bauspezifische Vergabeverfahren erg\u00e4nzend in der VOB\/A, Teil 2.<\/p>\n<h5><strong>VOB\/A, Teil 3: verteidigungs- oder sicherheitsspezifische Ausschreibungen<\/strong><\/h5>\n<p>Sehr spezifisch und f\u00fcr Sie als Handwerksbetrieb voraussichtlich weniger relevant ist der Teil 3 der VOB\/A. Die Regelungen dieses Abschnitts gelten f\u00fcr die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen \u00f6ffentlichen Bauauftr\u00e4gen. Daher werden wir an dieser Stelle nicht n\u00e4her darauf eingehen.<\/p>\n<h2><a name=\"Die VOB, Teil B \u2013 hier wird was abgewickelt\"><\/a><strong>Die VOB, Teil B \u2013 hier wird was abgewickelt<\/strong><\/h2>\n<p>Im Teil B der VOB geht es um die Abwicklung des Auftrags \u2013 also, was sind Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie den Zuschlag f\u00fcr einen \u00f6ffentlichen Auftrag erhalten haben! Die Bezeichnung VOB\/B f\u00fcr den Teil B der <strong>V<\/strong>ergabe- und Vertragsordnung f\u00fcr Bauleistungen ist die Abk\u00fcrzung f\u00fcr das Regelwerk \u201eAllgemeine Vertragsbedingungen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Bauleistungen\u201c.\u00a0 Sie ist vor dem Hintergrund entstanden, dass die Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BGB) \u00fcber den Werkvertrag den Besonderheiten des Bauvertrags bislang nicht ausreichend Rechnung getragen haben. Dementsprechend enth\u00e4lt sie Regelungen, die die gesetzlichen Vorschriften zum einen erg\u00e4nzen und zum anderen ab\u00e4ndern und einschr\u00e4nken. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen werden als DIN-Norm 1961 herausgegeben.<\/p>\n<p>Anders als h\u00e4ufig angenommen wird, ist die VOB\/B weder Gesetz noch Verordnung. Sie ist vom Charakter her eine Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingung, vergleichbar mit den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr chemische Reinigungen oder der Sparkassen und Banken. Es handelt sich also um privatrechtliche Vereinbarungen, die alle Fragen rund um den Bauauftrag regeln \u2013 quasi ein partnerschaftlich ausgerichteter Musterbauvertrag f\u00fcr das \u00f6ffentliche Bauen. Daher Achtung:\u00a0 Die VOB\/B ist f\u00fcr Sie als \u00a0Vertragspartner einer \u00f6ffentlichen Einrichtung nur dann bindend, wenn sie vor oder sp\u00e4testens bei Vertragsabschluss ausdr\u00fccklich in den Vertrag einbezogen wurde, also deren Geltung explizit vertraglich vereinbart wurde.<\/p>\n<p>Sie kann also nur Vertragsinhalt werden, wenn sie Ihnen als Vertragspartner vor oder sp\u00e4testens bei Vertragsabschluss diese AGB bekannt war und Sie sich in zumutbarer Weise davon Kenntnis verschaffen konnten.<\/p>\n<div class=\"bordered\">\n<figure id=\"attachment_721\" aria-describedby=\"caption-attachment-721\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-721\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\" alt=\"Wissen\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-721\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Wissen<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<p><strong>Das hab ich nicht gewusst gilt nicht \u2013 Verschaffen Sie sich selber ein Exemplar!<\/strong><\/p>\n<p>Es ist jahrzehntelang Rechtsprechung, dass Bauunternehmer, Bauhandwerker oder Architekten, Kenntnis von der VOB haben m\u00fcssen. Das bedeutet, die Paragraphen werden Ihnen nicht auf dem Silbertablett der ausschreibenden Stelle serviert. Man geht davon aus: Sie kennen die Paragraphen oder k\u00f6nnen sie sich zumindest verschaffen.<\/p>\n<style type=\"text\/css\"> .bordered{border: 1px solid black; padding: 15px;} <\/style>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Insgesamt gilt auch hier: Es kann nicht schaden, wenn Sie sich ebenfalls die 18 Paragraphen der <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/VOB-B\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">VOB\/B<\/a> einmal durchlesen. Auch diese sind insgesamt recht verst\u00e4ndlich. Im Folgenden werden wir die wichtigsten Punkte der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen herausgreifen:<\/p>\n<ul>\n<li>In \u00a7 1 hei\u00dft es, dass Art sowie Umfang der Leistung vertraglich bestimmt werden und dabei auch die technische Vertragsbedingungen der VOB\/C Teil des Vertrages sind.<\/li>\n<li>2 best\u00e4tigt Ihnen, dass Sie f\u00fcr Ihre vertraglich festgehaltenen Leistungen auch Geld bekommen.<\/li>\n<li>Die Unterlagen zur Ausf\u00fchrung des Auftrags muss Ihnen der Auftraggeber laut \u00a73 rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stellen. Falls Sie M\u00e4ngel entdecken, m\u00fcssen Sie dies mitteilen.<\/li>\n<li>Der \u00a7 4 enth\u00e4lt mehrere Details zur Durchf\u00fchrung des Auftrags: F\u00fcr Genehmigungen ist beispielsweise der Auftraggeber zust\u00e4ndig, f\u00fcr die Leistungen und Arbeitnehmer der Auftragnehmer. F\u00fcr den Schutz der Leistung sind Sie als Auftragnehmer bis zur Abnahme zust\u00e4ndig, und auch f\u00fcr etwaige M\u00e4ngelbeseitigung.<\/li>\n<li>In \u00a7 5 geht es um die Ausf\u00fchrungsfristen, die nat\u00fcrlich eingehalten werden sollen. Wenn Sie das nicht schaffen, kann der Auftraggeber von Ihnen Regress einfordern.<\/li>\n<li>Sollten Sie in der Ausf\u00fchrung des Auftrages behindert werden, so m\u00fcssen Sie das laut \u00a7 6 dem Auftraggeber sofort mitteilen.<\/li>\n<li>In \u00a7 7 geht es darum, wie das Risiko verteilt wird, wenn aus unvorhersehbaren Gr\u00fcnden, wie Naturkatstrophen oder Krieg, die Leistung zerst\u00f6rt wird: dann bezahlt der Auftraggeber das schon vollbrachte.<\/li>\n<li>In \u00a77 und 8 geht es jeweils um die K\u00fcndigung des Vertrages durch die Vertragspartner. Der Auftraggeber hat grunds\u00e4tzlich ein K\u00fcndigungsrecht und der Auftragnehmer unter bestimmten Voraussetzungen.<\/li>\n<li>Die Haftung regelt \u00a710.<\/li>\n<li>Vertragsstrafen m\u00fcssen vorher vereinbart werden. Hier gilt nach \u00a7 11 das Grundgesetz, \u00a7\u00a7 339 bis 345.<\/li>\n<li>12 regelt die Abnahme: Der Auftraggeber muss die Leistung innerhalb von zw\u00f6lf Tagen nach Fertigstellung abnehmen.<\/li>\n<li>Wer bei M\u00e4ngeln in Anspruch genommen werden kann, regelt der \u00a7 13. Nat\u00fcrlich m\u00fcssen Sie die Leistung m\u00e4ngelfrei und so, wie vereinbart abliefern. Ansonsten hat Ihr Auftraggeber das Recht, das M\u00e4ngel beseitigt werden. Beruhen die M\u00e4ngel jedoch auf Fehler im Auftrag, so ist dies Sache des Auftraggebers. Ist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche keine Verj\u00e4hrungsfrist im Vertrag vereinbart, so betr\u00e4gt sie f\u00fcr Bauwerke vier Jahre, f\u00fcr andere Werke zwei Jahre.<\/li>\n<li>In \u00a7 14 geht es um die <a href=\"http:\/\/www.rechnungschreiben.pro\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rechnung<\/a>: Der Auftragnehmer hat seine Leistungen pr\u00fcfbar \u00fcbersichtlich aufzustellen und abzurechnen, sowie gegebenenfalls Nachweise wie Zeichnungen und Belege beizuf\u00fcgen. \u00a7 15 regelt die Abrechnung von Stundenlohn.<\/li>\n<\/ul>\n<figure id=\"attachment_722\" aria-describedby=\"caption-attachment-722\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/wiki-gesicht-linien-1-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-722\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/wiki-gesicht-linien-1-logo-150x150.png\" alt=\"Praxistipp\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-722\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Praxistipp<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<h3><strong>Angebotsabgabe leicht gemacht mit der richtigen Software<\/strong><\/h3>\n<p>Eine gute Software hilft Ihnen dabei, nicht nur <a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/ein-angebot-schreiben\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Angebote<\/a> an Privatkunden zusammenzustellen. Die Berechnung \u00f6ffentliche Angebote sind auch leicht erstellt. In der Regel gibt es die M\u00f6glichkeit, die Liste mit den erforderlichen Arbeiten in ihr Handwerkerprogramm zu laden (zum Beispiel \u00fcber eine GAEB-Schnittstelle) und hier zu berechnen. Auch \u00e4ltere, gespeicherte Angebote k\u00f6nnen zur Hilfe genommen werden. Au\u00dferdem k\u00f6nnen Sie gleich beim Fachh\u00e4ndler die ben\u00f6tigten Materialkosten einholen. In einem Ordner k\u00f6nnen alle Infos, Schreiben, Berechnungen etc. \u00fcbersichtlich gesammelt werden. <a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">TopKontor Handwerk<\/a> ist ein Beispiel f\u00fcr eine solche Software, die es Ihnen erleichtert, auch mit \u00f6ffentlichen Angeboten fertigzuwerden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"bordered\">\n<figure id=\"attachment_721\" aria-describedby=\"caption-attachment-721\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-721\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\" alt=\"Wissen\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-721\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Wissen<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<h3><strong>Aufma\u00df \u2013 das A und O f\u00fcr die Abrechnung<\/strong><\/h3>\n<p>Das Aufma\u00df ist die Grundlage f\u00fcr die Abrechnung eines jeden Auftrages, hier nat\u00fcrlich auch der \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4ge. Anhand des Aufma\u00dfes wird die tats\u00e4chlich erbrachte Bauleistung, nachdem der Bau fertiggestellt ist, erfasst und der Endabrechnung zugrunde gelegt. Sobald das Aufma\u00df \u00a0unterzeichnet ist, kommt es einer Urkunde gleich. Folglich k\u00f6nnen falsche Angaben mit Konsequenzen verbunden sein.<\/p>\n<p>H\u00e4ufig werden \u00f6ffentliche Bauvertr\u00e4ge als Einheitspreisvertrag oder Leistungsvertrag, nach \u00a7 4 \u00a0Abs. 1, Nr. 1 im Abschnitt 1 der VOB\/A, gestaltet, dem Ausf\u00fchrungszeichnungen und ein Leistungsverzeichnis beiliegen. Hier richtet sich die Bezahlung der Bauleistung nach den tats\u00e4chlich ausgef\u00fchrten Leistungsmengen und den vereinbarten Einheitspreisen f\u00fcr die jeweiligen Leistungen. Vertragsbestandteil sind nur die Einheitspreise, nicht aber die Mengenangaben. Die Verg\u00fctung nach der Ist-Leistung steht im Vordergrund. Sie erfolgt nach den im Angebots-Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einheitspreisen, zum Beispiel den Preis je m\u00b3 Erdaushub oder je m\u00b2 Mauerwerk. Darauf beziehend wird der Einheitspreisvertrag in der Baupraxis und Literatur oft auch als &#8222;Abrechnungsauftrag&#8220; bezeichnet.<\/p>\n<p>Entspricht die ausgef\u00fchrte Bauleistung den Zeichnungen, so k\u00f6nnen diese herangezogen werden. Dann wird vom zeichnerischen Aufma\u00df gesprochen. Damit wird bezweckt, den Aufwand f\u00fcr Aufma\u00dfe m\u00f6glichst gering zu halten. Waren \u00c4nderungen in der Bauausf\u00fchrung erforderlich, sollten diese dann auch in den Zeichnungen \u00fcbernommen bzw. vermerkt sein.<\/p>\n<p>Ist ein zeichnerisches Aufma\u00df nicht m\u00f6glich, muss das Aufma\u00df vor Ort erfolgen, also ein \u00f6rtliches Aufma\u00df.<br \/>\nAn das Aufma\u00df werden spezielle Anforderungen gestellt. \u00a0Es soll klar im Aufbau, korrekt in der Form, wirtschaftlich in der Aufstellung, leicht pr\u00fcfbar und von gr\u00f6\u00dfter Genauigkeit sein. Vor allem ist es so eindeutig zu erstellen, dass man es jederzeit ohne gro\u00dfe Probleme nachvollziehen kann. Als Berechnungsgrundlage dient vor allem:<\/p>\n<ul>\n<li>die Regelungen im \u00a7 14 der VOB, Teil B und<\/li>\n<li>die in den VOB\/C enthaltenen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen f\u00fcr Bauleistungen. In den darin enthaltenen DIN-Vorschriften 18300 bis 18459 der verschiedenen Gewerke bzw. Bauarbeiten werden jeweils im Abschnitt 5 die Regeln f\u00fcr das Aufma\u00df und die Abrechnung aufgef\u00fchrt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei einem Festpreis genauso wie bei einem Pauschalvertrag \u00a0entf\u00e4llt \u00fcbrigens die Abrechnung aufgrund des genauen Aufma\u00dfes.<\/p>\n<style type=\"text\/css\"> .bordered{border: 1px solid black; padding: 15px;} <\/style>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Und schlie\u00dflich geht es in \u00a7 16 um die Bezahlung: Abschlagszahlungen sind auf Antrag in m\u00f6glichst kurzen Zeitabst\u00e4nden oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gew\u00e4hren. Sie haben Anspruch auf sofortige Schlusszahlung, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung.<\/li>\n<li>Sicherheitsleistungen nach \u00a7 17 dienen dazu, die vertragsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung der Leistung und die M\u00e4ngelanspr\u00fcche sicherzustellen. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann eine Sicherheit dadurch geleistet werde, dass der Auftragnehmer Geld oder eine B\u00fcrgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers leistet. Oder der Auftraggeber darf maximal zehn Prozent der Abschlagsrechnung einbehalten, bis der vereinbarte Sicherheitsbetrag erreicht ist. Sicherheitsleistung zur Vertragserf\u00fcllung m\u00fcssen nach der Abnahme zur\u00fcckgezahlt werden, Sicherheitsleistungen f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche sp\u00e4testens nach zwei Jahren.<\/li>\n<li>Den Fall von Streitigkeiten regelt der \u00a7 18.<\/li>\n<\/ul>\n<h2><a name=\"VOB, Teil C \u2013 endlich wird es technisch!\"><\/a><strong>VOB, Teil C \u2013 endlich wird es technisch!<\/strong><\/h2>\n<p>In der VOB\/C geht es dann endlich um konkrete, fachbezogene (Abrechnungs-)Regelungen am Bau. Sie ist die dynamischste aller VOB-Teile, da die technischen Bereiche sich st\u00e4ndig weiterentwickeln. Fortgeschrieben wird sie durch die Fachleute in den Hauptaussch\u00fcssen Hochbau und Tiefbau. Die VOB\/C beinhaltet die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen\u00a0 \u2013 kurz: ATV. Sie sind in der VOB, Teil C mit den insgesamt 65 DIN-Vorschriften, beginnend mit der DIN-18299 \u00a0(die die Allgemeinen Regelungen f\u00fcr Bauarbeiten jeder Art erkl\u00e4rt), \u00fcber DIN-18300 \u00a0(Erdarbeiten) bis hin zur DIN 18459 (Abbruch- und R\u00fcckbauarbeiten) zusammengefasst. \u00a7 1 der VOB, Teil B legt fest, dass die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen zugleich Bestandteil eines VOB-Vertrages sind.<\/p>\n<div class=\"bordered\">\n<figure id=\"attachment_721\" aria-describedby=\"caption-attachment-721\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-721\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\" alt=\"Wissen\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-721\" class=\"wp-caption-text\">Wissen<\/figcaption><\/figure>\n<h3><a name=\"DIN-Norm\"><\/a><strong>DIN-Norm<\/strong><strong>, was f\u00fcr ein Din(g)?<\/strong><\/h3>\n<p>Jeder wei\u00df in etwa oder sogar exakt, wie gro\u00df DIN A4 ist. Doch was genau ist eine DIN-Norm und wof\u00fcr ist sie sinnvoll? Eine DIN-Norm vereinheitlicht \u00a0materielle und immaterielle Gegenst\u00e4nde, legt also die Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren fest. Sie hilft damit komplexe Produkte oder Vorg\u00e4nge zu standardisieren, so dass der Verbraucher\/Anwender sich auf bestimmte Merkmale oder Eigenschaften verlassen kann. Der Vorteil besteht darin, dass sie Klarheit dar\u00fcber schaffen, was die Verbraucher vom Produkt oder der Dienstleistung erwarten k\u00f6nnen. So k\u00f6nnen sich K\u00e4ufer von Druckerpapier im DIN A 4-Format beispielsweise darauf verlassen, dass das so bezeichnete Papier exakt die Gr\u00f6\u00dfe von 210 mal 297 Millimetern und damit die passende Gr\u00f6\u00dfe f\u00fcr das Ger\u00e4t hat. Die Normen entstehen auf Anregung und durch die Initiative interessierter Kreise \u2013 in der Regel der deutschen Wirtschaft \u2013 werden in einem Arbeitsausschuss im Deutschen Institut f\u00fcr Normung (DIN) erarbeitet und im Beuth-Verlag publiziert. DIN-Normen sind freiwillige Standards, die nur dann gesetzlich vorgeschrieben sind, wenn der Gesetzgeber dies bestimmt, oder sie Teil eines Vertrages werden.<\/p>\n<p>Baurelevante DIN-Normen bilden die Grundlage f\u00fcr die Bauplanung und Bauausf\u00fchrung, sie legen die generellen Richtlinien am Bau fest. Es gibt baurelevante DIN-Normen f\u00fcr Baustoffe, Bauteile, Baurichtma\u00dfe, Konstruktionsarten, Qualit\u00e4ten und Mengen. Dar\u00fcber hinaus regeln diese Normen\u00a0Pr\u00fcf- und Arbeitsverfahren,\u00a0bauphysikalische und statische Eigenschaften und bilden die Grundlage f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungen. Die baurelevanten DIN-Normen (DIN 18299 ff.) vereinheitlichen Entwurf, Berechnung, Ausf\u00fchrung und Instandhaltung von Bauwerken.\u00a0Sie werden in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) in den einzelnen Bauarbeiten bzw. Gewerken in der VOB, Teil C zitiert.<\/p>\n<p>Die Regelungen der VOB\/A laufen unter DIN 1960 und die der VOB\/B unter DIN 1961. Da die VOB zumindest bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen Teil der Vertr\u00e4ge werden, sind sie bei Unterschrift rechtsg\u00fcltig.<\/p>\n<style type=\"text\/css\"> .bordered{border: 1px solid black; padding: 15px;} <\/style>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<figure id=\"attachment_722\" aria-describedby=\"caption-attachment-722\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/wiki-gesicht-linien-1-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-722\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/wiki-gesicht-linien-1-logo-150x150.png\" alt=\"Praxistipp\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-722\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Praxistipp<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<h3><strong>Beratungsstellen der L\u00e4nder zur VOB<\/strong><\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/www.vob-online.de\/de\/service\/beratungsstellen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hier<\/a> finden Sie eine Linkliste zu \u00f6ffentlichen Vergabestellen der einzelnen Bundesl\u00e4nder, Bundesweit, Europaweit sowie eine Beratungsstelle zur Pr\u00e4qualifizierung von Bauunternehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"bordered\">\n<figure id=\"attachment_721\" aria-describedby=\"caption-attachment-721\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-721\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\" alt=\"Wissen\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-721\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Wissen<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<h3><strong>Was ist meine exakte Aufgabe? Das Leistungsverzeichnis verr\u00e4t es mir<\/strong><\/h3>\n<p>Das Leistungsverzeichnis (kurz LV) f\u00fcr die Ausschreibung von Bauleistungen bildet zusammen mit der Baubeschreibung (einer allgemeinen Darstellung der Bauaufgaben), die Leistungsbeschreibung als Grundlage f\u00fcr Ihre Angebotskalkulation. Das Leistungsverzeichnis stellt die Gesamtleistung dar, die der Auftraggeber ausschreibt. Die Teilleistungen, auch Positionen genannt, beschreiben in detaillierten Leistungstexten konkret auszuf\u00fchrende Leistungen, bis ins kleinste Detail. Der Vorteil des Leistungsverzeichnisses liegt daher auf der Hand: es soll den Vertrag rational, unmissverst\u00e4ndlich, neutral und vollst\u00e4ndig darstellen, damit jeder Bieter genaue und gleiche Vorstellungen von der angefragten Leistung erh\u00e4lt. So k\u00f6nnen vergleichbare Angebote eingeholt werden.<\/p>\n<p>Leistungstexte, die s\u00e4mtliche verschiedene Leistungen darstellen k\u00f6nnen, gibt es bei verschiedenen Anbietern, kostenpflichtig oder auch kostenfrei, schon mit Preiskalkulation oder auch ohne.<\/p>\n<p>Standard f\u00fcr \u00f6ffentliche Bauleistungs-Ausschreibungen sind allerdings die VOB-gerechten Standardleistungstexte f\u00fcr das Bauwesen, die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss f\u00fcr Bauleistungen (DVA) herausgegeben werden. Das so genannte Standardleistungsbuch (kurz StLB), das seit Ende der 60er Jahre als broschierte Buchausgabe in Form von Tabellen und Codierungen die Leistungstexte bereitstellte, wurde seit dem Jahr 2000 nicht mehr neu aufgelegt. Stattessen gibt es seit 1997 die so genannten <a href=\"http:\/\/www.stlb-bau-online.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">StLB-Bau \u2013 Dynamische Baudaten<\/a>, die vom Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (<a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/digitalisierung-im-handwerk\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">GAEB<\/a>), einem Hauptausschuss im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss f\u00fcr Bauleistungen (DVA), herausgegeben werden. Hierbei handelt es sich um Textbausteine, die entweder mit einem Programmmodul oder online, variabel zu einer Leistungsbeschreibung zusammengestellt werden k\u00f6nnen. Diese k\u00f6nnen dann (kostenpflichtig) zum Beispiel als GAEB-Datei heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Aktuell gibt es Leistungsbeschreibungen f\u00fcr 77 Gewerke. Die Ausschreibungstexte k\u00f6nnen in verschiedenen Paketen auch k\u00e4uflich erworben werden In verschiedenen Video-Tutorials wird die Anwendung des StLB Bau beschrieben.<\/p>\n<style type=\"text\/css\"> .bordered{border: 1px solid black; padding: 15px;} <\/style>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><a name=\"Auftragsvergabe \u2013 Wo finde ich die \u00f6ffentlichen Ausschreibungen?\"><\/a><strong>Auftragsvergabe \u2013 Wo finde ich die \u00f6ffentlichen Ausschreibungen?<\/strong><\/h2>\n<p>\u00d6ffentliche Ausschreibungen sind in Deutschland laut \u00a7 12 der VOB\/A und VOL\/A zum Beispiel in Tageszeitungen, amtlichen Ver\u00f6ffentlichungsbl\u00e4ttern oder auf Internetportalen bekannt zu machen. Sie k\u00f6nnen auch auf <a href=\"http:\/\/www.service.bund.de\/Content\/DE\/Ausschreibungen\/Suche\/Formular.html?nn=4641482&amp;cl2Categories_LeistungenErzeugnisse=leistung-bauleistungen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ausschreibungsseite des Bundes<\/a> ver\u00f6ffentlicht werden. Einige Bundesl\u00e4nder haben eigene Ausschreibungsportale, so zum Beispiel Bayern unter <a href=\"http:\/\/www.vergabe.bayern.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.vergabe.bayern.de<\/a>.<\/p>\n<p>Eine Vergabeplattform des Bundes, auf der Sie Vergabeverfahren vollst\u00e4ndig elektronisch und ohne Nutzungsgeb\u00fchr abwickeln k\u00f6nnen ist <a href=\"http:\/\/www.evergabe-online.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.evergabe-online.de<\/a>. \u00dcber 600 Vergabestellen aus Bund, L\u00e4ndern und Kommunen wickeln hier den Beschaffungsprozess f\u00fcr Auftr\u00e4ge ab. F\u00fcr Sie als Bieter ist eine Registrierung in wenigen Schritten n\u00f6tig.<\/p>\n<p>Auf kommunaler Ebene ist die Ausschreibungsver\u00f6ffentlichung sehr unterschiedlich. H\u00e4ufig werden auch in der \u00f6rtlichen Presse Ausschreibungshinweise ver\u00f6ffentlicht, die nicht den kompletten Ver\u00f6ffentlichungstext enthalten, sondern auf die Fundstellen in den \u00f6ffentlichen und gewerblichen Fachbl\u00e4ttern und Portalen hinweisen.<\/p>\n<p>Neben den Tageszeitungen, amtlichen Ver\u00f6ffentlichungsbl\u00e4ttern und Portalen gibt es zahlreiche gewerbliche Fachbl\u00e4tter und Portale, die Ausschreibungen ver\u00f6ffentlichen, beispielsweise <a href=\"http:\/\/www.meinauftrag.rib.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.meinauftrag.rib.de<\/a> oder <a href=\"http:\/\/www.vergabe24.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.vergabe24.de<\/a>. Ob die gewerblichen Portale oder die von \u00f6ffentlicher Hand angebotenen kostenfreien Portale f\u00fcr Sie in Frage kommen, h\u00e4ngt ganz davon ab, womit Sie am besten klarkommen. Das sollten Sie ausprobieren.<\/p>\n<p>Ausschreibungen \u00fcber dem Schwellenwert werden im Internet im \u201e<a href=\"http:\/\/ted.europa.eu\/TED\/main\/HomePage.do\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Tenders Electronic Daily<\/a>\u201c (TED) ver\u00f6ffentlicht\u00a0 &#8211;\u00a0 \u00fcbersetzt in alle offiziellen Sprachen der EU. Hier lohnt sich insbesondere ein Blick, da ebenfalls ver\u00f6ffentlicht wird, wer welchen Auftrag erhalten hat und welche Summe er daf\u00fcr bekommt. So k\u00f6nnen Sie Anregungen f\u00fcr Ihre Preiskalkulation erhalten!<\/p>\n<h2><a name=\"Neues Baurecht im BGB \u2013 welchen Einfluss hat das auf die VOB?\"><\/a><strong>Neues Baurecht im BGB \u2013 welchen Einfluss hat das auf die VOB?<\/strong><\/h2>\n<p>Da das Werkvertragsrecht des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) den Besonderheiten von Bauvertr\u00e4gen nicht ausreichend Rechnung tr\u00e4gt, ist das VOB\/B als Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingung f\u00fcr Bauauftr\u00e4ge erg\u00e4nzend entstanden. Anders als bei den Gesetzen des BGBs muss die VOB\/B in den Bauvertrag mit einbezogen werden, damit es rechtswirksam wird. \u00d6ffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, die VOB bei Bauvertr\u00e4gen zugrunde zu legen.<\/p>\n<p>Am 1. Januar 2018\u00a0 traten <a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/vertraege-zwischen-handwerkern-und-auftraggebern-wie-werden-diese-rechtlich-geregelt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">neue und ver\u00e4nderte Regelungen<\/a> zum Bau- und Vertragsrecht im BGB in Kraft. Im Werkvertragsrecht wurden spezielle Regelungen zum <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/650a.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Baurecht<\/a> eingef\u00fchrt. Neu ist der <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/650i.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verbraucherbauvertrag<\/a>, durch den der Verbraucherschutz gest\u00e4rkt werden soll.<\/p>\n<p>Insgesamt sind die Neuregelungen nicht so differenziert, wie das VOB\/B. Daher macht es weiterhin Sinn, Teile aus oder die ganze VOB\/B zu vereinbaren. Es besteht jedoch das Risiko, dass einzelne Regelungen der VOB\/B unwirksam sein k\u00f6nnten, insbesondere bei Regelungen mit Verbrauchern. Bei Unsicherheiten, vor allem wenn Sie selber einen Bauvertrag schlie\u00dfen m\u00f6chten, sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren.<\/p>\n<h2><a name=\"Alles digital oder was? Wie l\u00e4uft das mit der digitalen Angebotsabgabe?\"><\/a><strong>Alles digital oder was? Wie l\u00e4uft das mit der digitalen Angebotsabgabe?<\/strong><\/h2>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/digitalisierung-im-handwerk\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Digitalisierung<\/a> h\u00e4lt auch im Handwerk Einzug. Bei der Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge ist das Ziel, dies nur noch \u00fcber den elektronischen Weg zu bewerkstelligen. Folgende Regelungen sind daher getroffen:<\/p>\n<ul>\n<li>seit dem 18. April 2016 m\u00fcssen bei Vergaben im Oberschwellenbereich alle Vergabeunterlagen frei zug\u00e4nglich und kostenlos \u00fcber das Internet abrufbar sein.<\/li>\n<li>Ab dem <a href=\"https:\/\/www.deutsche-handwerks-zeitung.de\/e-vergabe-elektronische-vergabe-wird-ab-oktober-pflicht\/150\/3099\/368201\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">18. Oktober 2018<\/a> m\u00fcssen alle Auftraggeber und -nehmer vollst\u00e4ndig auf die elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren (sogenannte E-Vergabe) f\u00fcr \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte umgestellt haben. Danach d\u00fcrfen Angebote, Teilnahmeantr\u00e4ge, Interessensbekundungen und Interessensbest\u00e4tigungen im Vergabeverfahren, von wenigen Ausnahmef\u00e4llen abgesehen, nur noch elektronisch entgegengenommen werden. Lesen Sie <a href=\"https:\/\/www.deutsche-handwerks-zeitung.de\/e-vergabe-elektronische-vergabe-wird-ab-oktober-pflicht\/150\/3099\/368201\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>.<\/li>\n<li>Auch die Vergabe-Prozesse unterhalb des EU-Schwellenwertes werden digitalisiert, sind allerdings bisher noch nicht verpflichtend. \u00dcber die Internetseite<a href=\"http:\/\/www.evergabe-online.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> www.evergabe-online.de<\/a> k\u00f6nnen Vergabeverfahren vollst\u00e4ndig elektronisch abgewickelt werden.<\/li>\n<li>Die <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Artikel\/Service\/unterschwellenvergabeordnung-uvgo.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)<\/a> enth\u00e4lt weitreichende Bestimmungen, wie das Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich digitalisiert werden soll:<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Nach \u00a7 28 UVgO sind die Auftragsbekanntmachungen nunmehr immer auch im Internet zu ver\u00f6ffentlichen. Die Ver\u00f6ffentlichung zum Beispiel <em>ausschlie\u00dflich<\/em> in Amtsbl\u00e4ttern oder sonstigen Printmedien ist damit nicht mehr gestattet. Jede Auftragsbekanntmachung muss \u00fcber das Portal <a href=\"http:\/\/www.bund.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.bund.de<\/a> auffindbar sein.<\/li>\n<li>\u00a7 29 UVgO schreibt vor, dass die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, unentgeltlich, uneingeschr\u00e4nkt, vollst\u00e4ndig und direkt \u00fcber das Internet abrufbar sein m\u00fcssen. Die Internetadresse muss bereits in der Auftragsbekanntmachung angegeben werden.<\/li>\n<li>Angebote und Teilnahmeantr\u00e4ge sind sp\u00e4testens ab dem 1. Januar 2020 zwingend mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht, wenn der gesch\u00e4tzte Auftragswert 25.000 Euro nicht \u00fcberschreitet oder ein Vergabeverfahren durchgef\u00fchrt wird, bei dem keine Auftragsbekanntmachung ver\u00f6ffentlicht wird.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weitere Informationen zur elektronischen Vergabe und ihren Rechtsgrundlagen finden Sie <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Dossier\/oeffentliche-auftraege-und-vergabe.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>. Ein schnelles Nachschlagewerk im Taschenformat oder auch als E-Book erh\u00e4ltlich, das \u00fcbersichtlich nach Schlagworten geordnet ist und alle Neuerungen 2018 ber\u00fccksichtig, ist das\u00a0 <a href=\"https:\/\/www.forum-verlag.com\/alle-produkte\/bau-immobilien\/bau-und-architektenrecht\/5838\/das-baustellenhandbuch-vob-und-bgb?number=SW5553032&amp;wa=1584-7&amp;vem=&amp;adid=\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Baustellenhandbuch VOB und BGB<\/a> vom Forum-Verlag.<\/p>\n<figure id=\"attachment_722\" aria-describedby=\"caption-attachment-722\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/wiki-gesicht-linien-1-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-722\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/wiki-gesicht-linien-1-logo-150x150.png\" alt=\"Praxistipp\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-722\" class=\"wp-caption-text\">Praxistipp<\/figcaption><\/figure>\n<h3><strong>E-Vergabe einfach mal testen<\/strong><\/h3>\n<p>Das Bayerische Staatsministerium f\u00fcr Wohnen, Bau und Verkehr stellt allen Bietern von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen noch bis zum 31.12.2018 eine sogenannte <a href=\"http:\/\/www.meinauftrag.rib.de\/public\/publications\/175077\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Testvergabe<\/a> zur Verf\u00fcgung. <a href=\"http:\/\/www.meinauftrag.rib.de\/public\/publications\/175077\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hier<\/a> k\u00f6nnen Sie die digitale Angebotsabgabe einfach mal ausprobieren. Nur zu!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"bordered\">\n<figure id=\"attachment_721\" aria-describedby=\"caption-attachment-721\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-721\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/icon_Wissen-logo-150x150.png\" alt=\"Wissen\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-721\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Wissen<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<h3 id=\"GAEB \u2013 das Bindeglied zwischen Virtual Reality und Handwerk\"><strong>GAEB \u2013 das Bindeglied zwischen Virtual Reality und Handwerk<\/strong><\/h3>\n<p>Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (kurz: GAEB) besteht aus \u00fcber 100 verschiedenen Gremien, in denen ehrenamtliche Mitarbeiter\u00a0 &#8211; unter anderem \u00f6ffentliche und private Auftraggeber sowie Auftragnehmer in der Bauwirtschaft &#8211;\u00a0 sitzen. Ihr Ziel ist es, den Einsatz der Datenverarbeitung im Bauwesen zu f\u00f6rdern, so zum Beispiel die schon oben beschriebene StLB-Bau \u2013 Dynamische Baudaten, sowie die Erstellung von Regelwerken f\u00fcr den elektronischen Datentausch. Ziel ist eine effiziente Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen (kurz: AVA) zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Dazu muss es f\u00fcr alle Beteiligten eine gute M\u00f6glichkeit geben, Daten zwischen den unterschiedlichen Bau-Abrechnungsprogrammen auszutauschen. Dies ist m\u00f6glich \u00fcber den GAEB-Datenaustausch, der einen standarisierten Austausch von Bauinformationen \u00fcber die GAEB-Schnittstelle erm\u00f6glicht. Mittels des GAEB-Datenaustauschs k\u00f6nnen somit Dokumente wie Leistungsbeschreibung, Kostenvoranschlag oder Dokumente im Rahmen der Auftragsvergabe (Angebotsaufforderung, Angebotsabgabe, Auftragserteilung usw.) elektronisch erstellt und zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden. Weitere Infos zu GAEB finden Sie <a href=\"https:\/\/www.deutsches-ausschreibungsblatt.de\/da\/service\/glossar\/gaeb\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n<style type=\"text\/css\"> .bordered{border: 1px solid black; padding: 15px;} <\/style>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich stellt es insbesondere f\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische Betriebe eine gro\u00dfe H\u00fcrde dar, den Betrieb in den verschiedenen Teilbereichen auf elektronische Prozesse umzustellen. Gerade im Handwerk, das sich in der Wirklichkeit abspielt und nicht in der virtuellen Realit\u00e4t, scheint die Digitalisierung von verschiedenen Prozessen zun\u00e4chst abwegig. Doch die Strukturen dieses Jahrhunderts fordern auch hier Ver\u00e4nderung im Hinblick auf die Zukunftsf\u00e4higkeit der Betriebe. In welchem Bereich und wie viel \u2013 das muss jeder Firmenchef selber nach und nach ausloten.<\/p>\n<p>M\u00f6chten Sie an \u00f6ffentlichen Ausschreibungen zuk\u00fcnftig teilnehmen, so m\u00fcssen Sie sich auf die elektronische Beschaffung, die E-Vergabe von Auftr\u00e4gen, gew\u00f6hnen. Und Sie werden sicherlich feststellen, dass dies auch Vorteile f\u00fcr Sie bietet: die digitale Vergabe ist aufgrund einheitlicher Verfahren effizienter, schneller und kosteng\u00fcnstiger. Verkn\u00fcpfen Sie diese M\u00f6glichkeiten noch mit einer guten Handwerkersoftware, in der Sie die digital erstellten Auftragsunterlagen einlesen und mit ihnen arbeiten k\u00f6nnen, so ist eine Zeitersparnis garantiert. Die Daten k\u00f6nnen dann, neben der Angebotserstellung,\u00a0 ebenfalls f\u00fcr die Rechnungserstellung verwendet werden. Au\u00dferdem k\u00f6nnen sie f\u00fcr den n\u00e4chsten Auftrag abgespeichert werden. Dies k\u00f6nnen Sie beispielsweise von <a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">TopKontor Handwerk<\/a> erwarten. <a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/demoversion.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Testen<\/a> Sie es 30 Tage kostenlos aus und nehmen Sie in der Zeit auch kostenlos unseren Kundenservice in Anspruch! Wir helfen Ihnen gerne weiter!<\/p>\n<figure id=\"attachment_722\" aria-describedby=\"caption-attachment-722\" style=\"width: 150px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/wiki-gesicht-linien-1-logo-150x150.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-722\" src=\"https:\/\/handwerkersoftware-tk.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/wiki-gesicht-linien-1-logo-150x150.png\" alt=\"Praxistipp\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-722\" class=\"wp-caption-text\"><strong>Praxistipp<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<h3><strong>Die Vergabeplattform des Bundes: e-Vergabe<\/strong><\/h3>\n<p>\u00dcber die Internetseite\u00a0<a href=\"http:\/\/www.evergabe-online.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.evergabe-online.de<\/a> k\u00f6nnen Vergabeverfahren vollst\u00e4ndig elektronisch abgewickelt werden. Der \u00fcbliche Postweg entf\u00e4llt. In der Regel sind die Vergabeunterlagen frei zug\u00e4nglich und \u00fcber die Plattform, die eine umfangreiche Suchfunktion bereith\u00e4lt, abrufbar. N\u00e4here Infos zur elektronischen Vergabe erhalten Sie auch <a href=\"https:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Artikel\/Wirtschaft\/elektronische-vergabe.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><a name=\"\u00d6ffentliche Auftr\u00e4ge im Baugewerbe \u2013 wie erhalte ich den Zuschlag?\"><\/a><strong>\u00d6ffentliche Auftr\u00e4ge im Baugewerbe \u2013 wie erhalte ich den Zuschlag?<\/strong><\/h2>\n<p>Es ist wie eine Bewerbung am Arbeitsmarkt: den Zuschlag kann Ihnen keiner garantieren. Das ist umso schmerzlicher, da Ausschreibungen sehr viel Zeit kosten. Um gute Chancen zu erhalten, den \u00f6ffentlichen Auftrag zu bekommen, ist es sinnvoll, sich intensiv vorzubereiten. Dies beginnt damit, Informationen \u00fcber m\u00f6gliche Auftraggeber und Projekte zu beschaffen, m\u00f6glichst \u00fcber die Vergabeunterlagen hinaus. Sind schon Auftr\u00e4ge geflossen, macht es Sinn, den Kontakt zu den Auftraggebern zu halten, um fr\u00fchzeitig Infos zu einer m\u00f6glichen Ausschreibung zu erhalten. Auch sind Infos zu Mitbewerbern sinnvoll \u2013 sofern m\u00f6glich. Gute Chancen bestehen, wenn die Ausschreibung Ihr Kerngesch\u00e4ft betrifft und Sie einen \u00e4hnlichen Auftrag nachweisen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das A und O sind jedoch die vollst\u00e4ndigen Ausschreibungsunterlagen, die dem Auftraggeber\u00a0 p\u00fcnktlichst vorliegen m\u00fcssen. \u00dcberpr\u00fcfen Sie alle geforderten Unterlagen genauestens: Haben Sie alle Positionen ausgef\u00fcllt? Alle Preisangaben kontrolliert? Haben Sie alles unterschrieben, wie gefordert? Sind Ihre Angaben schl\u00fcssig? Wenn m\u00f6glich, lassen Sie die Unterlagen von einem Kollegen \u00fcberpr\u00fcfen. Vier Augen sehen mehr als zwei.<\/p>\n<p>Und zum Schluss, wenn Sie inhaltlich und formal \u00fcberzeugen, muss dann noch der Preis stimmen. Dazu ist es unerl\u00e4sslich, den Markt zu beobachten, um Informationen zu der Preisgestaltung Ihrer Mitbewerber zu erhalten.<\/p>\n<p>Hilfestellung bei Fragen zu \u00f6ffentlichen Ausschreibungsverfahren im Allgemeinen erhalten Sie in Bayern beispielsweise bei dem von den bayerischen IHKs und HWKs getragenen <a href=\"https:\/\/www.auwi-bayern.de\/awp\/inhalte\/Aktuelle-Meldungen\/2006\/Oeffentliche-Ausschreibung-Wer-die-Spielregeln-kennt-gewinnt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auftragsberatungszentrum<\/a>, kurz: ABZ, oder in anderen Bundesl\u00e4ndern bei den Handwerkskammern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist ein wenig wie in der Schule: die Flut von Informationen, die \u00f6ffentliche Auftraggeber bei der Angebotsabgabe vom Bieter einfordern, erscheint sinnlos, v\u00f6llig \u00fcberzogen und verursachen einen Berg Arbeit, lange bevor man \u00fcberhaupt den Zuschlag erhalten hat. 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